Rechtliches zum Thema Wintergarten
Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Da Wintergärten im Sinne des Baurechts „Anbauten“ sind, sind diese bauanzeigepflichtig sowie in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig.
Die örtlichen Bauämter stehen Bauinteressenten gerne beratend zur Seite.
Zu einem solchen Beratungstermin sollte man möglichst schon einige Unterlagen mitbringen – wie z.B. die Pläne des Hauses, einen Lageplan und die Planungsunterlagen des Wintergartenherstellers mit statischer Berechnung sowie Angaben zu Dämm- und Isoliervorschriften.
Ist der Wintergarten zur Grenze des Nachbargrundstücks geplant, sollte man vorher auf jeden Fall das Gespräch mit seinem Nachbarn suchen und sich eine Einverständniserklärung von ihm einholen. Diese ist bei einer Grenzbebauung und Nichteinhaltung der Abstandflächen zwingend notwendig und muss dem Bauamt vorgelegt werden.
Für die Baugenehmigung werden einige Unterlagen benötigt, wie zum Beispiel der ausgefüllte Bauantrag, die ausgefüllte Baubeschreibung, ein amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen in 3-facher Ausführung, statische Berechnungen (Bundesland abhängig), etc.
Sind alle Bauvorlagen vollständig gesammelt, kann der Bauantrag bei der zuständigen Verwaltungsstelle (Gemeinde oder Stadtverwaltung) gestellt werden. Dieser muss vom Bauherren, dem Grundstückseigentümer (wenn nicht, gleich Bauherr) sowie dem Hersteller des Wintergartens unterzeichnet werden.
Erhält man vom Bauamt die Genehmigung des Bauvorhabens, darf mit dem Bau des Wintergartens begonnen werden.
Erfahrene Wintergartenhersteller bieten ihren Kunden an, die komplette Bauantragsstellung zu übernehmen, um ihren Kunden viel Zeit & Nerven zu ersparen.
Wie groß muss der Abstand meines Wintergartens zum nachbarlichen Grundstück sein?
Das ist von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich. In der Regel sollte der Abstand zum Nachbar-Grundstück jedoch drei Meter betragen. Sollte diese Entfernung nicht eingehalten werden können, muss eine Brandwand errichtet werden und eine nachbarschaftliche Zustimmung wird notwendig. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt über die genaue Entfernung zum Nachbar-Grundstück.
Zählt ein Wintergarten als offizielle Wohnfläche?
Ein unbeheizter Wintergarten wird in die Wohnfläche zu 50 Prozent einberechnet. Ist der Wintergarten jedoch beheizt, wird die Grundfläche vollständig eingerechnet.